Individualaustausch mit Frankreich

Der Individualaustausch ist ein Einzelaustausch zwischen einem französischen und einem deutschen Schüler. Die Jugendlichen verbringen in der Regel jeweils zwischen 2 Wochen und 6 Monaten im Nachbarland. Während ihres Aufenthalts sind sie kostenlos in der Familie ihres Austauschpartners untergebracht und besuchen den Schulunterricht.

WER DARF TEILNEHMEN?

Der Individualaustausch richtet sich an alle Schüler/innen ab der 7. Klasse, die sich für Frankreich interessieren und ihre französischen Sprachkenntnisse verbessern wollen.

WO FINDET MAN EINEN GEEIGNETEN AUSTAUSCHPARTNER?

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Der Schüler kontaktiert unsere französischen Partnerschulen, mit denen wir bei den Drittortbegegnungen zusammenarbeiten. Den Kontakt kann Herr Hofer herstellen.

2. Der Schüler recherchiert auf dem Kontaktportal des Deutsch-Französischen Jugendwerks (Rubrik „Anzeigen“).

3. Der Schüler bewirbt sich für eines der Austauschprogramme. Achtung: Hier müssen Bewerbungsfristen beachtet werden.

WELCHE ORGANISATORISCHEN SCHRITTE SIND NOTWENDIG?

1. Der Schüler bekundet gegenüber Herrn Hofer im persönlichen Gespräch sein Interesse an einem Individualaustausch.

2. Herr Hofer erfragt beim Französischlehrer und beim Klassenlehrer, ob diese die Teilnahme an einem Individualaustausch befürworten.

bei der Suche über die Partnerschulen bei der Suche über die Austauschprogramme / über das DFJW

3. Der Schüler verfasst ein Porträt / einen Steckbrief für den französischen Austauschpartner.

4. Herr Hofer kontaktiert die französischen Partnerschulen.

5. Nachdem die Austauschpartner feststehen, informiert Herr Hofer die Erziehungsberechtigten. Diese stellen dann bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag auf Freistellung vom Schulunterricht und fügen den Teilnehmerbogen bei.

3. Der Schüler folgt den Bewerbungsmodalitäten der Austauschprogramme.

4. Nachdem die Bewerbung über die Programme erfolgreich war und die Austauschpartner feststehen, informieren die Eltern Herrn Hofer. Dieser leitet dann den schriftlichen Antrag auf Freistellung vom Schulunterricht an die Schulleitung weiter.

WELCHE AUSTAUSCHPROGRAMME GIBT ES?

Eine Übersicht des Kultusministeriums mit weiteren Informationen zu den Programmen (u.a. Zielgruppen, Bewerbungsfristen, Zeiträume, Regelungen über mögliche Fahrtkostenzuschüsse und Kontaktadressen) finden Sie hier.