{"id":459,"date":"2013-03-27T21:59:51","date_gmt":"2013-03-27T20:59:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/wp\/?page_id=459"},"modified":"2018-07-17T08:30:54","modified_gmt":"2018-07-17T06:30:54","slug":"merkblatt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/?page_id=459","title":{"rendered":"Merkblatt Individualaustausch"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: justify;\">Antrag auf Beurlaubung f\u00fcr einen Auslandsaufenthalt<\/h1>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>M\u00f6glichst fr\u00fchzeitig, schriftlich und formlos bei der Schulleitung<\/li>\n<li>Angabe des genauen Zeitraums der Beurlaubung<\/li>\n<li>Name und Adresse der zu besuchenden Schule im Ausland<\/li>\n<li>Bescheinigung der Schule, dass der Schulbesuch genehmigt ist (kann auch nachgereicht werden)<\/li>\n<li>Eventuell Hinweis auf Gegenbesuch am SG<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des Auslandsaufenthalts besteht kein Schutz durch die gesetzliche Sch\u00fclerunfallversicherung.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist der Beurlaubungszeitraum nicht deckungsgleich mit dem Schuljahr, ist der Schulbesuch am SG f\u00fcr die Restzeiten verpflichtend. Entsprechendes gilt auch bei einer vorzeitigen R\u00fcckkehr.<br \/>\nBei der R\u00fcckkehr muss auf jeden Fall eine Bescheinigung der Gastschule \u00fcber den erfolgten Schulbesuch und die erbrachten Leistungen vorgelegt werden.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">Konsequenzen der Beurlaubung<\/h1>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">1. F\u00fcr einen Zeitraum k\u00fcrzer als ein Halbjahr<\/h2>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Eine Beurlaubung f\u00fcr einen k\u00fcrzeren Zeitraum als ein halbes Schuljahr wird unter Abw\u00e4gung der p\u00e4dagogischen Verantwortung der Schule genehmigt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">2. Bei Beurlaubung f\u00fcr das 1. Schulhalbjahr<\/h2>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Sch\u00fcler erh\u00e4lt keine Halbjahresinformation, sondern ein Jahreszeugnis auf der Basis der Leistungsmessung im restlichen Schulhalbjahr am SG.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">3. Bei Beurlaubung f\u00fcr das 2. Schulhalbjahr oder<br \/>\nf\u00fcr ein ganzes Schuljahr (meistens in Klasse 10)<\/h2>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Eine Versetzungsentscheidung wird nicht getroffen. Ein Jahreszeugnis wird nicht ausgestellt. Auf Antrag wird der Sch\u00fcler in die Jahrgangsstufe 1 aufgenommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">aus der g\u00fcltigen <strong>Versetzungsordnung<\/strong>:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><i><strong>\u00a7 3<br \/>\n(3) Ein Sch\u00fcler, f\u00fcr den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem l\u00e4ngerfristigen Einzelsch\u00fcleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Vollj\u00e4hrigkeit auf seinen Antrag ohne Versetzungsentscheidung in die n\u00e4chsth\u00f6here Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Sch\u00fcler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 entsprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungspr\u00fcfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. F\u00fcr diese Feststellungspr\u00fcfung gilt \u00a7 8 Abs. 3 entsprechend.<\/strong><\/i><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Beispiel:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dem Besuch der Klasse 9 und der Versetzung nach Klasse 10 geht ein Sch\u00fcler f\u00fcr ein Jahr im Rahmen eines Sch\u00fcleraustausches ins Ausland und besucht dort auch die Schule. Er kann bei seiner R\u00fcckkehr in Klasse 10 \u00fcberwechseln, hat insofern also \u201eein Jahr verloren\u201c, ohne dass dies als Nichtversetzung z\u00e4hlt. Er kann aber auch gem\u00e4\u00df Absatz 3 in die Klasse seiner bisherigen Schulkameraden zur\u00fcckkehren, d. h. in die Jahrgangsstufe aufsteigen. Stellt sich dann heraus, dass er den Anforderungen nicht gewachsen ist, so kann er im Laufe der ersten acht Wochen, d. h. in der Praxis etwa bis zu den Herbstferien, in die Klasse 10 wechseln, ohne dass dies als Nichtversetzung gilt. Diese M\u00f6glichkeit, die n\u00e4chsth\u00f6here Klasse zun\u00e4chst nur probeweise zu besuchen, wird man dem Sch\u00fcler aber nur acht Wochen zubilligen k\u00f6nnen. Denn nur so lange gilt die Klasse als nicht besucht (vgl. \u00a7 6 Abs. 3 Satz 1 Versetzungsordnung Gymnasien). Danach ist das \u00dcberwechseln in Klasse 10 als freiwillige Wiederholung einer Klasse zu werten, die als Nichtversetzung gilt (\u00a7 7 Versetzungsordnung Gymnasien). Wenn der Sch\u00fcler auch nach den acht Wochen in der n\u00e4chsth\u00f6heren Klasse bleibt, nimmt er also das Risiko in Kauf, dass ihm beim Verfehlen des Klassenziels eine Nichtversetzung zugerechnet wird (vgl. \u00a7 6 Versetzungsordnung Gymnasien).<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Weitere Hinweise:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das \u00dcberwechseln vom Ende der Klasse 10 nach einj\u00e4hrigem Auslandsaufenthalt direkt in das Kurssystem <u>geht auf das Risiko des Sch\u00fclers, in den ersten acht Wochen<\/u> kann aber auch hier der Rechtsgedanke des \u00a7 6 Abs. 3 Satz 1 Versetzungsordnung Gymnasium analog angewandt werden.<br \/>\nWenn Sch\u00fcler w\u00e4hrend des Schuljahres nur einige Monate an einem Sch\u00fcleraustausch teilnehmen, muss nach M\u00f6glichkeit aufgrund der in der \u00fcbrigen Zeit erbrachten Leistungen \u00fcber ihre Versetzung entschieden werden. Sobald Sch\u00fcler der Klasse l\u00e4nger als acht Wochen angeh\u00f6rten, gilt sie als besucht, eine Wiederholung also als Nichtversetzung (siehe \u00a7 6 Abs. 3 und \u00a7 7).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Gegensatz zu fr\u00fcher ist also f\u00fcr den Aufstieg in das Kurssystem der gymnasialen Oberstufe eine Pr\u00fcfung nicht vorgesehen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur f\u00fcr die zweite Fremdsprache in den F\u00e4llen, in denen der Sch\u00fcler nicht die von der KMK verlangten Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache besitzt (vierj\u00e4hriger Unterricht mit ausreichendem Ergebnis),<br \/>\nd. h. <strong>in Klasse 9 muss in der 2. Fremdsprache die Note ausreichend oder besser im Jahreszeugnis stehen.<\/strong><\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Links:<\/h2>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\"><strong><a href=\"http:\/\/www.schueleraustausch-bw.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schueleraustausch-bw.de<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag auf Beurlaubung f\u00fcr einen Auslandsaufenthalt M\u00f6glichst fr\u00fchzeitig, schriftlich und formlos bei der Schulleitung Angabe des genauen Zeitraums der Beurlaubung Name und Adresse der zu besuchenden Schule im Ausland Bescheinigung der Schule, dass der Schulbesuch genehmigt ist (kann auch nachgereicht <a href=\"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/?page_id=459\" class=\"read-more\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":454,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-459","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/459","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=459"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/459\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23757,"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/459\/revisions\/23757"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/454"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stromberg-gymnasium.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=459"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}