Allgemeines

Notenverordnung

Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art des Leistungsnachweises, die im Zuge der „Neuen gymnasialen Oberstufe“ in Baden-Württemberg eingeführt wurde.

Siehe auch: §6 (3) der NGVO, dort heißt es:

„Neben den Klassenarbeiten werden gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen, die sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen beziehen.Die Fachlehrer sorgen für eine Koordination dieser Leistungsfeststellungen.“

Rolle der GFS

Die Gewichtung einer GFS entspricht der Gewichtung einer Klassenarbeit/ Klausur.

Die GFS wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt, auch wenn sie in mündlicher Form (z.B. Referat) vorgetragen wurde.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen ab Klasse 7 je eine GFS pro Schuljahr erstellen.

Jeder Schüler der Jahrgangsstufe ist verpflichtet, im Laufe der Jahrgangsstufe drei GFS in verschiedenen Fächern zu halten bzw. anzufertigen.

Durch die GFS sollen insbesondere das selbständige Arbeiten, die Methodenkompetenz und die Medienkompetenz gefordert und gefördert werden.

Formen der GFS

Die Form der GFS ist bevorzugt eine Präsentation mit mindestens einem visuellen Medium (Tafel, Tageslichtprojektor, Pinwand, Flipchart, Powerpoint etc.)

Ab Klassenstufe 8 sind grundsätzlich auch „offene Formen“ als GFS möglich, zum Beispiel:

  • Gestaltung, Durchführung und Vorstellung eines Projektes (z.B. Umfrage)
  • Durchführung einer Veranstaltung (z.B. Debatte, Talkshow)
  • Künstlerische Ausgestaltung eines Themas (z.B. Inszenierung eines Gedichtes oder Textes, Ausgestaltung einer Szene, Produktion eines Hörspiels)
  • Herstellung eines Produktes (z.B. Klassenzeitung, Webseite, Wandplakat, Videofilm, Fotoroman) usw..