Zusätzliche Leistungen für Schüler gemäß Schulbedarfspaket
Durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2955) wurde für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII angewiesen sind, eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100,00 € eingeführt, die bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt wird und zum Schuljahresanfang ausbezahlt wird.
Nach der Gesetzesbegründung dient diese Leistung insbesondere dem Erwerb von Gegenständen der persönlichen Ausstattung (z.B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnbeutel, Turnzeug, Blockflöten) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (z.B. Füller einschließlich Patronen, Stifte jeglicher Art, Malkästen, Hefte, Blöcke, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner). Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.