Planung

Planung Klassen 7 – 10

Themen:

Jeder Fachlehrer bietet bis zu den Herbstferien Themen an.

Richtwert: Anzahl Themen = Anzahl der Deputatsstunden im Fach,
z. B. Mathe 4-stündig heißt 4 GFS, Physik 2-stündig heißt 2 GFS.

Festlegung:

Die Schüler wählen nach Rücksprache mit dem Fachlehrer bis zu den Herbstferien eine GFS aus.

Der Schüler gibt bis zum genannten Termin das Anmeldeformular seiner GFS beim Klassenlehrer oder seinem Stellvertreter ab.

Das Anmeldeformular holt sich der Schüler selbständig aus einer Ablage im Schrank, der die Klassenbücher enthält.

Der Schüler kann sich das Formular auch im Bereich „Downloads“ herunterladen.

Der Klassenlehrer bzw. sein Stellvertreter bestätigt die vollständige Abgabe aller Anmeldezettel auf der GFS-Übersichtsliste im Klassenarbeitsordner..
Frist:

Die GFS (Referat halten, Abgabe der Hausarbeit… ) sollte in der Regel bis Ende Juni erledigt sein.

Notenbekanntgabe:

Erfolgt mittels des Formblatts „Bescheinigung über eine durchgeführte GFS.“

Der Schüler holt das Formblatt aus einer Ablage

im Schrank, der die Tagebücher enthält und legt das Formblatt dem Fachlehrer vor.

Das Formular kann im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.

Der Schüler gibt das Formblatt anschließendbeim Klassenlehrer bzw. Stellvertreter ab.

Wird eine GFS nicht oder unentschuldigt verspätet erbracht, so muss die Note sechs erteilt werden. Die Note wird wie eine Klassenarbeit gewertet.

Planung Jahrgangsstufe

Jeder Schüler ist im Laufe der Jahrgangsstufen zu einer GFS in drei Fächern seiner Wahl verpflichtet.

Die drei GFS sollen in der Regel in den ersten drei Halbjahren abgeschlossen sein.

Alle Schüler tragen rechtzeitig die von Ihnen in den verschiedenen Fächern geforderten besonderen Leistungen in einem Plan zusammen und stimmen die Termine mit Ihren Fachlehrern / Fachlehrerinnen anhand dieses Planes ab.

Die Lehrkräfte bieten den 4-stündigen Fächern maximal 10, in den ein-/ zweistündigen Fächern maximal 5 GFS an.

Die Abgabe einer Kopie dieses Planungsbogens beim Tutor muss bis spätestens zu den Herbstferien erfolgen (2 verbindliche GFS) bzw. Mitte Februar (alle 3 GFS).

Die Durchführung und Benotung erfolgt innerhalb des geplanten Halbjahres. Der Schüler erhält vom Fachlehrer einen Schein.

Versäumt ein Schüler einen mit dem Fachlehrer verbindlich festgelegten Termin, verfährt der Fachlehrer wie bei einer Klausur. Bei unentschuldigtem Fehlen können 0 Punkte erteilt werden.

Der Fachlehrer bestimmt, in welcher Form die GFS nachzuholen ist.

Die GFS kann nicht entfallen. Der Schüler muss sie im geplanten Fach erbringen.

gez. Wirth, StD